| Kriterium | Geld für eAuto (Sieger) | THGaktuell | WirkaufenDeinZertifikat | 2Ocean | THG-Quotenportal | Carbonify | Elektrovorteil | Elequo | E-Geld24 | EnBW | Instadrive | Ergo | climate.karma | Klima-Quote | Tronity | eQuotNow | rhenag | HUK-Coburg | THGexpress (Schnellster Auszahler) | Maingau | fairnergy | Stromfahrer | Sauber Energie | nextmove | Knauber | Audi THG | co2.auto | MygreenCashback | Smartificate | emobility.energy | Quotlix | WirkaufenDeineTHG |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siegel | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | – | – | – | – | – | – | – |
| Zum Anbieter | https://www.geld-fuer-eauto.de | https://www.thgaktuell.de | https://www.wirkaufendeinzertifikat.de | https://www.2ocean.de | https://www.thg-quotenportal.de | https://www.carbonify.de | https://www.elektrovorteil.de | https://www.elequo.de | https://egeld24.de | https://www.enbw.com/elektromobilitaet/thg-quote | https://thg.insta-drive.com | https://www.ergo.de/de/Produkte/KFZ-Versicherung/Autoversicherung/thg-bonus | https://climatekarma.de | https://www.klima-quote.de | https://www.tronity.io/services/thg-quote | https://equotnow.de | https://www.rhenag.de/energie-zukunft/thg-quote.html | https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/elektroautos/co2-zertifikat-verkaufen.html | https://thgexpress.de | https://www.maingau-energie.de/e-mobilitaet/thg-quotenhandel | https://fairnergy.org | https://www.stadtwerke-kiel.de/e-mobilitaet/thg-quotenservice | https://www.sauberenergie.de/produkte/thg-praemie | https://nextmove.de/thg | https://knauber.de/mobilitaet/e-mobilitaet/thg-praemie | https://www.audi.de/de/elektromobilitaet/kostenvorteil/ | https://co2.auto | https://mygreencashback.de | https://www.smartificate.de | https://www.emobility.energy | https://quotlix.de/thg-quote-2026/ | https://www.wirkaufendeinethg.de |
| Garantierter Auszahlungsbetrag (60%) – Fixprämie 2026 (€) | 370,00 € | 330,05 € | 366,00 € | 360,00 € | 300,00 € | 300,00 € | 300,00 € | 320,00 € | 312,00 € | 320,00 € | 320,00 € | 280,00 € | 300,00 € | 335,00 € | 307,00 € | 300,00 € | 300,00 € | 280,00 € | 275,00 € | 295,00 € | 280,00 € | 290,00 € | 270,00 € | 270,00 € | 305,00 € | 240,00 € | 200,00 € | 250,00 € | 200,00 € | 224,00 € | 170,00 € | 165,00 € |
| Garantierter Auszahlungsbetrag (60%) – Punkte Fixprämie | 100% | 89,2% | 98,9% | 97,3% | 81,1% | 81,1% | 81,1% | 86,5% | 84,3% | 86,5% | 86,5% | 75,7% | 81,1% | 90,5% | 83,0% | 81,1% | 81,1% | 75,7% | 74,3% | 79,7% | 75,7% | 78,4% | 73,0% | 73,0% | 82,4% | 64,9% | 54,1% | 67,6% | 54,1% | 60,5% | 45,9% | 44,6% |
| Auszahlungszeitpunkt (10%) – Auszahlungszeitpunkt | Auszahlung laut AGB spätestens 21 Tage nach Eingang der UBA-Bescheinigung. Gesamtprozess laut Anbieter ca. 18–24 Wochen. | nach Zertifizierung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA-Bestätigung). Per Echtzeitüberweisung | Mehrere Monate, nach Zertifizierung und Vermarktung, keine feste Dauer garantiert | Anbieterseite: Auszahlung halbjährlich nach erfolgreicher Bescheidung; AGB knüpfen Auszahlung zusätzlich an Vermarktung und Zahlungseingang des Quotenpartners. | Echtzeitüberweisung nach UBA-Zertifizierung (UBA-Bearbeitung ca. 3–6 Monate) | Klassik einige Wochen nach UBA, Auszahlung nach Bestätigung durch UBA, innerhalb von 3 bis 5 Monaten | Auszahlung maximal zwei Wochen nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt. | sobald der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. elequo weist außerdem darauf hin, dass die Bearbeitungsdauer beim Umweltbundesamt derzeit mehrere Monate beträgt. | spätestens 4 Wochen nach UBA-Zertifizierung | Auszahlung i. d. R. wenige Wochen nach Upload; UBA-Verzögerungen möglich. Antrag 2026 spätestens bis 31.10.2026. | Auszahlung nach offizieller Zertifizierung durch das Umweltbundesamt | Klassik: nach Bestätigung des UBA, man soll mehrere Monate Wartezeit in Kauf nehmen | je nach UBA-Bearbeitung zwischen 6 Wochen und 5 Monaten | Auszahlung nach UBA-Bescheid und Zahlung des Quotenpartners; spätestens zum Ende des Folgequartals. | Auszahlung nach UBA-Zertifizierung und erfolgreicher Vermarktung; laut TRONITY Help Center kann der gesamte Prozess aktuell bis zu 9 Monate dauern. | Gesamtprozess laut Anbieter meist 4–6 Monate; Auszahlung nach UBA-Zertifizierung in der Regel binnen weniger Wochen | Gewöhnlich erhalten Sie Ihre Vergütung innerhalb von drei bis vier Monaten. Da es von mehreren Faktoren abhängig ist, kann es unter Umständen auch länger dauern. | Auszahlung nach positiver UBA-Bescheinigung; HUK spricht von Auszahlung kurz nach Zertifizierung, co2.auto nennt spätestens 21 Tage nach UBA-Bestätigung. | 1–3 Werktage / Echtzeitüberweisung; Anbieter bietet nur Sofortmodell, keine separate höhere reguläre Fixprämie gefunden. | Gewöhnlich erhalten Sie Ihre Vergütung innerhalb von drei bis vier Monaten. Da es von mehreren Faktoren abhängig ist, kann es unter Umständen auch länger dauern. | Ab dem Tag der Registrierung dauert es ca. 4-6 Monate bis der Vorgang abgeschlossen ist, da das Umweltbundesamt mehrere Monate zur Prüfung der eingereichten Unterlagen benötigt. | Wir fordern die THG-Quotenbescheinigung beim Umweltbundesamt an. Sobald die Bescheinigung vorliegt, überweisen wir den Betrag auf das angegebene Bankkonto!* | Nach UBA-Zertifizierung; UBA-Bearbeitung derzeit „bis zu acht Monaten", danach „zügig" – kein konkretes Datum | Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten beim Umweltbundesamt erfolgt die Zertifizierung der eingesparten Emissionen. Dieser Vorgang kann mehr als sechs Monate dauern. | Website nennt 4 Wochen Auszahlungsdauer, jedoch mit widersprüchlichem Fristbeginn: laut Prozessbeschreibung nach Erhalt der behördlichen Quoten-Bescheinigung, laut FAQ bereits ab Antragstellung und Upload des Fahrzeugscheins. | Abwicklung über Ecoturn/Elektrovorteil; laut Partner-AGB Auszahlung maximal 2 Wochen nach erfolgreicher UBA-Zertifizierung. Audi selbst nennt keinen konkreten Termin. | 21 Tage nach UBA-Bestätigung | Auszahlung spätestens 10 Tage nach Verkauf; laut FAQ nach UBA-Zertifizierung zunächst bis zu 10 Werktage Zahlungsziel des Kaufpartners, anschließend Auszahlung innerhalb von 3 Werktagen. Gesamtprozess faktisch mehrere Monate. | spätestens 2 Monate nach Ende des Quartals der UBA-Bescheinigung | Garant/Variabel „dauert mindestens ein halbes Jahr" (UBA-Zertifizierung + Verkauf). | Auszahlung nach UBA-Prüfung | nach UBA-Bescheid und Vermarktung; Auszahlung danach in 5 Tage, Website nennt mindestens 20–24 Wochen UBA bzw. im Blog 5–7 Monate nach Antragstellung |
| Auszahlungszeitpunkt (10%) – Punkte Auszahlungszeitpunkt | 60,0% | 70,0% | 40,0% | 40,0% | 70,0% | 50,0% | 60,0% | 40,0% | 50,0% | 50,0% | 50,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 50,0% | 40,0% | 60,0% | 100% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 50,0% | 40,0% | 60,0% | 50,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 50,0% |
| Höhe Sofortauszahlung (5%) – Sofortauszahlung (€) | 320,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 260,00 € | 270,00 € | 250,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 270,00 € | 250,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 200,00 € | 120,00 € | 0,00 € |
| Höhe Sofortauszahlung (5%) – Punkte Sofortauszahlung | 100% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 88,8% | 90,6% | 86,9% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 90,6% | 86,9% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 77,5% | 62,5% | 40,0% |
| Webauftritt (10%) – Webauftritt | Große, klare Tarifübersicht mit Express-/Garantie-/Risiko-Tabs; Headline 370 € vs. Karten teils verwirrend, flapsig-werblicher Ton. | Klein aber übersichtlich: schlankes Portal mit tagesaktuellem Preis inkl. Stand-Datum und UBA-Status hohe Preistransparenz. | Eigenständiges THG-Portal, klein aber übersichtlich: drei klare Tarifkarten, Preis 366 € prominent und in sich konsistent; werblich lauter Ton. | Drei erkennbare Tarife, Festbetrag 360 €; Inkonsistenz zwischen Meta-/Alt-Titel und Seiteninhalt. | Klein aber übersichtlich: zwei klare Tarifkarten (Sofort/UBA), mobiltauglich; nur vereinzelte Tippfehler. | Moderne, einheitliche Plattform mit klaren Express-/Klassik-Karten; sauber, aber Preise laden nur mit JavaScript. | Große, klare Tarifkarten (350/300 €), aber FAQ nennt noch alte 225/200 € Widerspruch auf der Seite. | Professioneller und übersichtlicher THG-Auftritt mit klarer 2026-Prämie, transparenter Prozessdarstellung sowie umfangreichen FAQ-, Flotten- und Informationsbereichen. Preise und wesentliche Vertragsmerkmale konsistent; kleinere Detailinformationen erst auf Unterseiten/FAQ. | Klein aber übersichtlich: kompakte, aktuelle Seite (FAQ Stand Juni 2026), 312 € klar; sachlicher Auftritt. | Großer, einheitlicher Konzernauftritt, mobil sauber, Preis prominent; getrübt durch veralteten FAQ-Wert 95 € im Widerspruch zu 320 € | Umfangreich und konsistent, aber viele Sternchen-Bedingungen (360 € nur Neukunde/1. Fahrzeug, Folgefahrzeuge 320 €) | Groß, klar, einheitlich: Versicherer-Konzernseite, Express 250/Klassik 280 konsistent; THG als Marken-Bonus eingebettet. | Professioneller, übersichtlicher Auftritt; Abzug für veralteten Countdown und uneinheitliche Darstellung der 300-Euro-Prämie. | Fehlerhafte/veraltete Angaben: bewirbt rückwirkend 300 € für 2022 (nicht mehr möglich), Mix aus alt und neu; AGB nicht crawlbar. | Artverwandter App-Anbieter: THG-Unterseite klein aber klar, Monatspreis (Juli: 307 €) transparent, kein Ganzjahres-Fix. | Großer, moderner und übersichtlicher THG-Auftritt mit klarer Prämienangabe. Abzug für einzelne widersprüchliche Angaben und technische Darstellungsfehler. | Groß, klar, einheitlich: Energieversorger-Seite mit eindeutigen Preisen je Fahrzeugklasse; Backend fremdgehostet (Carbonify). | Großer, klarer Versichererauftritt, 280 € CO2-Bonus klar; THG artfremd nur als Ratgeber-/Partnerangebot eingebettet (Abwicklung via co2.auto). | Fokussierte Sofort-Landingpage, übersichtlich; Zahlenwiderspruch beim N1 (Text 410 € vs. Karte 420 €). | Groß, klar, einheitlich: umfangreiche Energieversorger-Seite, 295 € durchgängig konsistent, umfassende Informationen. | Klein aber übersichtlich: nachhaltigkeitsfokussierte Seite, 280 € klar, transparenter Spendenmechanismus. | Klein aber übersichtlich: seriöse Stadtwerke-Kiel-Seite, 290 € klar; veralteter Meta-Wert (255 €) im Quelltext. | Groß, klar, einheitlich: Kölner Energieversorger-Seite, 270 € prominent, transparente FAQ + WWF-Spende; Antrag über Subdomain (thg-quoten.de) | Artfremd: Autovermieter-Seite, THG nur als knappe Partnerweiterleitung (Carbonify), wenig eigene Angaben. | Groß, klar, einheitlich: Prämienübersicht mit Gültig-ab-Datum und transparenter FAQ; nur die Auszahlfrist in sich widersprüchlich. | Großer Premium-/Herstellerauftritt, aber THG artfremd unter Kostenvorteile; bis zu 300 € kommuniziert, Barprämie 240 € erst im Detail (300 € = Gutschein/Sachwert). | Klein aber übersichtlich: schlichte, klare Seite, 200 € eindeutig; einzelne veraltete FAQ-Reste (2023). | Klein/unübersichtlich: Widerspruch Browser-Titel/Meta 175 € vs. Seiteninhalt 250 €; Inhalte teils veraltet (2022). | Fehlerhafte Angaben (THG angeblich auch für Plug-in-Hybride) und Preise ohne JavaScript nicht ladbar (Laden). | Klein aber übersichtlich: drei Tarife klar, Neukundenbonus transparent ausgewiesen, sauberes kompaktes Layout. | Klein/unübersichtlich/verschachtelt: Startseite ohne JavaScript leer, reguläre 170 € schwer auffindbar, 270 € nur über Aktions-Landingpage. | Klein, aber übersichtlich: 165 € Basisprämie und 50 € Neukundenbonus werden getrennt ausgewiesen; 215 € als Aktionsprämie für Neukunden/erstes Fahrzeug erklärt. Fahrzeugklassen und Prämien nachvollziehbar, insgesamt verständlicher THG-Auftritt; Abzug für werbliche und etwas dichte Preiskommunikation. |
| Webauftritt (10%) – Punkte Webauftritt | 90,0% | 80,0% | 80,0% | 70,0% | 80,0% | 90,0% | 80,0% | 90,0% | 80,0% | 80,0% | 80,0% | 90,0% | 80,0% | 50,0% | 80,0% | 80,0% | 90,0% | 80,0% | 70,0% | 90,0% | 80,0% | 80,0% | 90,0% | 70,0% | 90,0% | 70,0% | 80,0% | 60,0% | 60,0% | 80,0% | 60,0% | 80,0% |
| Vertragslaufzeit / Vertragsrisiken (10%) – Vertragsrisiken | Der Abtretungszeitraum beträgt laut AGB standardmäßig zwei Kalenderjahre, also das laufende und das folgende Jahr. Der Nutzer kann ihn bis zum 15. Dezember auf das laufende Kalenderjahr verkürzen; ohne aktive Verkürzung besteht jedoch eine zweijährige Bindung. Der Plattformvertrag läuft zusätzlich unbefristet und ist jederzeit kündbar, bereits angemeldete Fahrzeuge bleiben aber bis zum Ablauf des Abtretungszeitraums gebunden. AGB Ziffer 7.1 und 7.2 sowie Ziffer 15.1 und 15.2. | Der THG-Quotenvertrag und die Abtretung gelten ausschließlich für das bei Antragstellung ausgewählte Kalenderjahr 2026. Eine automatische Verlängerung oder Übertragung auf Folgejahre ist nicht vorgesehen. AGB Ziffer 1.3, 3.1, 3.6 und 4.1. | Einjahrestarif für das Quotenjahr 2026; keine automatische Folgejahresverlängerung. Ein Folgejahr bzw. Mehrjahresmodell muss separat gewählt bzw. aktiv verlängert werden. Kritisch sind jedoch die AGB zur Vergütung: Nach § 6 Abs. 9 kann der Anbieter den Auszahlungsbetrag aufgrund sehr weit gefasster Gründe, unter anderem Marktsituation, Gesetzesänderungen, Lieferengpässen, Krieg oder vergleichbaren Ereignissen, auch nach unten anpassen. Für Tarifanpassungen ist ein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen (§ 3 Abs. 3). Bei Kündigung verbleibt die bereits für das laufende Quotenjahr abgetretene THG-Quote beim Anbieter; die Kündigung wird erst nach Ablauf des Abtretungszeitraums wirksam (§ 3 Abs. 4–5). | Der bewertete Festbetrag von 360 € gilt ausdrücklich für das Quotenjahr 2026; die Angebotsseite bezeichnet die Laufzeit dieses Tarifs als Quotenjahr 2026. Mehrjährige Varianten, insbesondere das Kombideal 2026+2027, werden separat angeboten und müssen aktiv gewählt werden. Eine Verlängerung eines bestehenden Fahrzeugs erfolgt nur durch erneutes Hochladen bzw. aktive Bestätigung der Zulassungsbescheinigung. Keine automatische Folgejahresabtretung. Zu beachten sind das Recht zur Anpassung der Auszahlung nach § 6 Abs. 9 und der Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts bei Tarifanpassungen nach § 3 Abs. 3; außerdem fällt bei bestimmten UBA-Ablehnungen eine Bearbeitungsgebühr an. AGB § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 9. | Der THG-Quotenvertrag und die Rechteübertragung gelten ausschließlich für das bei der Antragstellung ausgewählte Abrechnungsjahr 2026. Die Prämie gilt einmalig je Fahrzeug und Abrechnungsjahr; für ein Folgejahr ist ein neuer Antrag erforderlich. Eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. AGB Ziffer 3.1, 3.5, 4.1 und 6.2. | Die THG-Abtretung gilt für die bei der Anmeldung ausdrücklich ausgewählten Kalenderjahre. Bei der bewerteten Einjahresvariante betrifft sie ausschließlich 2026. Eine Verlängerung auf Folgejahre erfordert eine aktive Auswahl durch den Nutzer und eine Bestätigung von Carbonify; eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Der unbefristete Plattformvertrag bewirkt für sich allein keine weitere Quotenabtretung. AGB § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3–4 und § 7 Abs. 1. | Der bewertete THG-Vermarktungsvertrag gilt für das bei der Anmeldung gewählte Kalenderjahr 2026. Eine Verlängerung auf ein Folgejahr kann optional aktiviert werden; sie ist nicht zwingender Bestandteil der Einjahresanmeldung und führt laut AGB zu einem neuen Vertrag. Eine aktivierte Verlängerung kann bis 15. Dezember deaktiviert werden. Der unbefristete Plattformvertrag bewirkt keine automatische Folgejahresabtretung. AGB § 7 Abs. 1 und 3 sowie § 8 Abs. 1 und 4–6. | Die THG-Abtretung gilt ausschließlich für das oder die bei der Anmeldung ausdrücklich ausgewählten Kalenderjahre. Das bewertete Angebot betrifft 2026. Für ein Folgejahr sind eine erneute aktive Bestätigung des Fahrzeugscheins und eine neue Auftragsbestätigung erforderlich; eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. AGB § 2 Abs. 3–4, § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1–3 und § 7 Abs. 1. | Die THG-Abtretung gilt jeweils für ein vollständiges Kalenderjahr. Eine Verlängerung auf das Folgejahr setzt eine aktive Bestätigung des vorhandenen Fahrzeugscheins oder dessen erneute Übermittlung voraus. Ohne Verlängerung wird das Fahrzeug mit Ablauf des Abtretungszeitraums automatisch abgemeldet. Der allgemeine Rahmenvertrag läuft zwar unbefristet, bewirkt aber keine automatische Folgejahresabtretung. AGB Ziffer 6.2, Ziffer 7.1–7.3 sowie Ziffer 11.1–11.2. | Die Rechte an der THG-Quote werden laut THG-AGB einmalig für das Kalenderjahr übertragen, in dem EnBW mit der Vermarktung beauftragt wird. Die Prämie muss für jedes Folgejahr neu beantragt werden; EnBW versendet lediglich eine Erinnerung. Eine automatische Verlängerung oder Folgejahresabtretung ist nicht vorgesehen. THG-AGB Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“. | Der INSTADRIVE-THG-Service verlängert sich laut aktuellen AGB mit Beginn eines neuen Verpflichtungsjahres automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Nutzer vorher nicht kündigt. INSTADRIVE weist spätestens 14 Tage vorher auf die Verlängerung hin. Die Website bewirbt den Service ebenfalls mit „Einmal anmelden … automatisch und solange du möchtest“. AGB § 2 und insbesondere § 4. | Die bewertete THG-Prämie gilt für das ausgewählte Quotenjahr 2026. Eine Verlängerung auf Folgejahre setzt eine aktive Auswahl durch den Nutzer und eine ausdrückliche Bestätigung von carbonify voraus; eine automatische Folgejahresabtretung ist nicht vorgesehen. Der unbefristete Plattformvertrag bewirkt für sich allein keine weitere Quotenübertragung. Carbonify-AGB § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3–4 und § 7 Abs. 1. | Die bewertete Fahrzeuganmeldung gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2026. Eine Verlängerung auf ein Folgejahr setzt eine aktive Bestätigung oder erneute Übermittlung des Fahrzeugscheins voraus. Ohne Verlängerung endet die Anmeldung automatisch mit Ablauf des Abtretungszeitraums. Der unbefristete Plattformvertrag bewirkt keine automatische Folgejahresabtretung. AGB § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1–2 und 6 sowie § 11 Abs. 1–2. | Der bewertete Festbetrag gilt ausdrücklich für das Quotenjahr 2026; die Laufzeit dieses Tarifs ist auf 2026 begrenzt. Eine mehrjährige Abtretung ist als separate, aktiv wählbare Variante verfügbar. Verlängerungen bestehender Fahrzeuge erfordern eine aktive Handlung des Nutzers; eine automatische Folgejahresabtretung besteht nicht. Zu beachten sind das weitreichende Recht zur Anpassung der Auszahlung nach § 6 Abs. 9 sowie der Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts bei Tarifanpassungen nach § 3 Abs. 3. AGB § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 9. | Der THG-Service-Vertrag gilt ausschließlich für das bei der Registrierung genannte Kalenderjahr 2026. Für ein Folgejahr muss die Registrierung wiederholt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden; eine automatische Verlängerung oder Folgejahresabtretung ist nicht vorgesehen. THG-Service-AGB Ziffer 5.1–5.2. | AGB § 13: jährliche Beantragung, keine automatische Verlängerung; optionaler Verlängerungsservice nur auf aktive Aktivierung | Die THG-Prämie gilt ausschließlich für das jeweilige Kalenderjahr, hier 2026. Für das Folgejahr bittet rhenag den Kunden erneut um sein Einverständnis; erst nach dieser aktiven Einwilligung wird die THG-Quote erneut beantragt. Eine automatische Folgejahresabtretung ist somit nicht vorgesehen. Fundstelle: rhenag-FAQ „Muss ich die Quote jedes Jahr neu beantragen?“. Die öffentlich auffindbaren Strom-AGB sind für die THG-Prämie nicht einschlägig. | Die THG-Prämie wird über den Partner co2.auto abgewickelt. Das bewertete Angebot bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr 2026. co2.auto bietet daneben optional eine Dreijahresabtretung an; diese ist jedoch eine separat wählbare Mehrjahresvariante. Für die Einjahresvariante besteht keine automatische Folgejahresbindung. | Der THG-Quotenvertrag und die Rechteübertragung gelten ausschließlich für das bei der Anmeldung ausgewählte Abrechnungsjahr 2026. Die Prämie gilt einmalig je Fahrzeug und Abrechnungsjahr; eine automatische Verlängerung oder Folgejahresabtretung ist nicht vorgesehen. AGB Ziffer 3.1, 3.5, 4.1 und 6.2. | Der THG-Vertrag und die Rechteübertragung gelten für das im Angebot genannte Kalenderjahr 2026. Der Vertrag endet gemäß AGB automatisch mit Ablauf dieses Jahres, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Eine automatische Folgejahresverlängerung ist nicht vorgesehen. AGB Ziffer 1.3.1–1.3.4 und insbesondere Ziffer 2.1. | Die Standardanmeldung eines E-Fahrzeugs gilt jeweils ausschließlich für ein Verpflichtungsjahr. Für ein Folgejahr ist eine erneute aktive Bestätigung erforderlich; eine automatische Verlängerung besteht nicht. Eine freiwillige Mehrjahresbindung kann separat angeboten werden, setzt aber eine ausdrückliche Bestätigung des Nutzers voraus und ist nicht Bestandteil des bewerteten Einjahrestarifs. Das fehlende ordentliche Kündigungsrecht während eines bereits begonnenen Verpflichtungsjahres betrifft nur die für dieses Jahr wirksam abgetretene Quote. AGB § 3 Abs. 3 und 5, § 5, § 6 Abs. 6. | Der Stromfahrer THG-Quotenservice wird ausdrücklich ohne Vertragsbindung und ausschließlich für die THG-Prämie 2026 angeboten. Die Quote kann einmal pro Kalenderjahr eingereicht werden; eine automatische Verlängerung oder Folgejahresabtretung ist öffentlich nicht vorgesehen. Die verlinkten Stromliefer-AGB sind auf den THG-Service nicht anwendbar. | Die THG-Prämie gilt für das Quotenjahr 2026 und muss für jedes Folgejahr neu beantragt werden. SAUBER ENERGIE versendet auf Wunsch lediglich eine Erinnerung; eine automatische Verlängerung oder Folgejahresabtretung ist nicht vorgesehen. Fundstelle: THG-FAQ „Erhalte ich die THG-Prämie automatisch für die Folgejahre?“. Die verlinkten AGB gelten nur für Energielieferverträge. | nextmove vermittelt die THG-Prämie über carbonify. Die bewertete Prämie gilt für das Quotenjahr 2026 und muss für jedes Folgejahr neu beantragt werden. Eine Verlängerung setzt eine aktive Auswahl des Nutzers und eine Bestätigung von carbonify voraus; eine automatische Folgejahresabtretung ist nicht vorgesehen. Der unbefristete Plattformvertrag bewirkt allein keine weitere Quotenübertragung. Carbonify-AGB § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3–4 und § 7 Abs. 1. | Der THG-Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht spätestens zum 31. Dezember gekündigt wird. Bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Oktober läuft bereits die Erstlaufzeit bis Ende des Folgejahres. Der Kunde muss während der Vertragslaufzeit jährlich einen aktuellen Fahrzeugschein einreichen. THG-AGB Abschnitt 04 „Vertragslaufzeit“, ergänzend Abschnitte 05 und 07. | Die Audi THG-Prämie wird über Elektrovorteil/Ecoturn abgewickelt und gilt für das im Antrag gewählte Kalenderjahr 2026. Eine Verlängerung auf ein Folgejahr setzt eine aktive Verlängerung durch den Nutzer voraus und führt zu einem neuen Vertrag; eine automatische Folgejahresabtretung ist nicht vorgesehen. Der unbefristete Plattformvertrag bewirkt keine weitere Quotenübertragung. Elektrovorteil-AGB § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 sowie 4–6. | Die bewertete Einjahresvariante gilt ausschließlich für das ausgewählte Kalenderjahr 2026. Eine Verlängerung setzt eine aktive Auswahl der Folgejahre, einen Klick auf „Verlängern“ und eine erneute Vertragsbestätigung durch co2.auto voraus; eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Daneben kann freiwillig eine separate Dreijahreslaufzeit gewählt werden. AGB Ziffer 3.2, 4.2 und 8.2. | Der Abtretungszeitraum wird beim Vertragsschluss vereinbart und kann ein oder zwei Kalenderjahre umfassen (§ 5 Abs. 2); weder Website noch AGB machen transparent, ob die Standardanmeldung nur 2026 oder bereits 2026+2027 bindet. Während des Abtretungszeitraums ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen (§ 4 Abs. 2), und eine Abmeldung wird erst zum Ende des Zeitraums wirksam (§ 7 Abs. 1) — bei Zweijahresbindung also kein unterjähriger Ausstieg. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Vergütungsanpassung (§ 10 Abs. 6). Verlängerungen darüber hinaus sind opt-in (§ 6). | Die THG-Abtretung gilt ausschließlich für die bei der Anmeldung ausdrücklich ausgewählten Kalenderjahre. Bei der bewerteten Einjahresvariante betrifft sie nur 2026. Eine Verlängerung auf Folgejahre erfordert eine aktive Auswahl durch den Nutzer und wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Smartificate wirksam; eine automatische Verlängerung besteht nicht. Der unbefristete Plattformvertrag ist hiervon getrennt und bewirkt keine weitere Quotenabtretung. Optional können bei der Anmeldung mehrere Kalenderjahre aktiv ausgewählt werden; dies ist eine separate Mehrjahresvariante. AGB § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3–4 und § 7 Abs. 1. | Die angebotenen 2026-Tarife sichern laut Website zugleich die THG-Prämie für das Folgejahr. Im zweiten Vertragsjahr ist kein neuer Antrag erforderlich. Laut AGB wird die Quote für die bei Antragstellung vereinbarte Anzahl von Kalenderjahren abgetreten; eine Kündigung wird erst nach Ablauf dieses Abtretungszeitraums wirksam. Es besteht daher eine mehrjährige Folgejahresbindung. AGB Ziffer 2.1, Ziffer 3, Ziffer 4 und Ziffer 7. | Das bewertete Sonderangebot gilt ausdrücklich nur für das Kalenderjahr 2026. Die Angebotsseite schließt eine automatische Verlängerung für Folgejahre ausdrücklich aus; für ein Folgejahr ist eine erneute Registrierung bzw. aktive Verlängerung erforderlich. Die AGB erlauben eine Begrenzung auf das aktuelle Kalenderjahr und sehen bei späterer Verlängerung einen neuen Vertragsabschluss vor. AGB Ziffer 5.3 und 7.2 | Das bewertete Angebot gilt für das Kalenderjahr 2026. Bei einer Anmeldung für ein einzeln ausgewähltes Kalenderjahr endet der THG-Service nach dessen Abwicklung automatisch. Für 2027 ist ein neuer aktiver Antrag erforderlich; eine automatische Verlängerung der Einjahresvariante ist nicht vorgesehen. Daneben kann der Nutzer freiwillig eine unbefristete Anmeldung wählen. AGB Ziffer 3.1, 3.4 sowie 8.1.1–8.1.3. |
| Vertragslaufzeit / Vertragsrisiken (10%) – Punkte Vertragsrisiken | 40,0% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 40,0% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 40,0% | 100% | 100% | 40,0% | 100% | 40,0% | 100% | 100% |
| USt.-Behandlung Gewerbe (5%) – USt-Behandlung Gewerbe | Bei Firmennutzern wird die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern sie anfällt, zusätzlich zur Vergütung ausgezahlt. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftenverfahren. Der beworbene Prämienbetrag ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen daher als Nettobetrag zu verstehen. AGB Ziffer 13.2 und 13.4. | Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wird die Umsatzsteuer zusätzlich zum angezeigten Prämienbetrag gezahlt. Die Abrechnung erfolgt mittels Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Website: „Bei Steuerpflicht zzgl. MwSt.“; AGB Ziffer 3.3 und 6.5. | Nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG als Gewerbekunden zugelassen (§ 1 Abs. 4 AGB). Regelbesteuerte Unternehmen ausgeschlossen — keine USt-Aufschlagszahlung | Nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG als Gewerbekunden zugelassen (§ 1 Abs. 4 AGB). Regelbesteuerte Unternehmen ausgeschlossen — keine USt-Aufschlagszahlung | Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erfolgt die Auszahlung netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die Abrechnung wird mittels Gutschrift mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer vorgenommen; bei der Anmeldung ist die Umsatzsteuer-ID anzugeben. Website-FAQ „Steuern & Recht“ sowie AGB Ziffer 3.2 und 6.4. | Bei Unternehmensnutzern fallen die gesetzlichen Steuern zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis an. Der Prämienbetrag ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen daher als Nettobetrag zu verstehen. AGB § 6 Abs. 2. | Bei Unternehmensnutzern erhöht sich die vereinbarte Vergütung laut AGB um die gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Steuern. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist der angezeigte Prämienbetrag daher als Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer zu verstehen; die Abrechnung weist die Umsatzsteuer gesondert aus. AGB § 6 Abs. 1. | Gewerbliche Nutzer sind ausdrücklich vorgesehen. Unternehmer erhalten nach erfolgreicher Zertifizierung eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes; Nicht-Unternehmer erhalten einen Abrechnungsbeleg. Damit ist die umsatzsteuerliche Behandlung gewerblicher Prämien dokumentiert. Nicht eindeutig veröffentlicht ist jedoch, ob der beworbene Prämienbetrag als Nettobetrag zu verstehen ist und die Umsatzsteuer zusätzlich ausgezahlt wird | Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wird die Umsatzsteuer zusätzlich zum ausgewiesenen Prämienbetrag gezahlt. Die Website kennzeichnet die Prämie ausdrücklich mit „Bei Steuerpflicht: zzgl. MwSt.“; die Unternehmensabrechnung erfolgt im Gutschriftenverfahren. Website-Prämienangabe und AGB Ziffer 10.6. | Keine eindeutige Angabe. Unternehmen können die THG-Prämie beantragen und erhalten laut THG-AGB eine Gutschrift in Höhe des bei Vertragsschluss festgelegten Betrags. Es wird jedoch nicht geregelt, ob der ausgewiesene Betrag bei Unternehmern brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. THG-AGB Abschnitt 3 „Vergütung der THG-Quote“. | Netto - § 10 AGB Gewerbe muss USt-IdNr angeben | Bei Unternehmensnutzern fallen laut den im ERGO-Portal eingebundenen carbonify-AGB die gesetzlichen Steuern zusätzlich zum vereinbarten Prämienbetrag an. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen erhalten eine entsprechende Bruttogutschrift. Der beworbene Betrag ist daher als Nettobetrag zu verstehen. Carbonify-AGB § 6 Abs. 2; ERGO-FAQ „Kann die THG-Quote auch von Unternehmen beantragt werden?“. | Bei umsatzsteuerpflichtigen Firmenkunden wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gezahlt. Der beworbene Prämienbetrag ist daher als Nettobetrag zu verstehen. AGB § 2 Abs. 2 lit. b und § 9 Abs. 3. | Nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG als Gewerbekunden zugelassen (§ 1 Abs. 4 AGB). Regelbesteuerte Unternehmen ausgeschlossen — keine USt-Aufschlagszahlung | Keine eindeutige Angabe. Unternehmen können am THG-Service teilnehmen und müssen bei Umsatzsteuerpflicht ihre Umsatzsteuer-ID angeben. Die THG-Service-AGB regeln jedoch nicht, ob der Prämienbetrag bei Unternehmen brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. THG-Service-AGB Ziffer 1.4, Ziffer 4 und Ziffer 9.1. | Keine explizite USt-Regelung für Gewerbe; § 7 verweist nur allgemein auf steuerliche Eigenverantwortung | Keine eindeutige Angabe. Unternehmen können die THG-Prämie ausdrücklich beantragen, rhenag veröffentlicht jedoch keine Regelung dazu, ob der angezeigte Prämienbetrag bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. Die öffentlich auffindbaren Stromliefer-AGB sind für die THG-Prämie nicht einschlägig. | Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern entrichtet co2.auto die Umsatzsteuer zusätzlich auf den CO2-Bonus; die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren. Unternehmer müssen USt-ID/Steuernummer angeben und mitteilen, ob sie zum Umsatzsteuerausweis berechtigt sind (Ziffern 2.2, 6.6, 6.7). Der beworbene Betrag ist für regelbesteuerte Unternehmen daher netto zu verstehen. | Unternehmen sind zugelassen; die Abrechnung erfolgt per Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Die THG-Prämie entspricht laut AGB jedoch dem im Portal angezeigten, fest vereinbarten Betrag. Eine zusätzliche Auszahlung der Umsatzsteuer über diesen Betrag hinaus ist nicht ausdrücklich vorgesehen | Der vereinbarte Prämienbetrag enthält laut AGB eine eventuell anfallende Umsatzsteuer bereits. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen wird daher keine Umsatzsteuer zusätzlich zum beworbenen Betrag ausgezahlt. AGB Ziffer 5.1 und ergänzend Ziffer 5.3. Hinweis: Die AGB widersprechen sich hinsichtlich der gewerblichen Teilnahme zwischen Ziffer 1.3.1 und Ziffer 3.2. | Bei umsatzsteuerpflichtigen Organisationen wird die Umsatzsteuer zusätzlich zur Prämie ausgezahlt. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren; umsatzsteuerpflichtige Organisationen müssen ihre Umsatzsteuer-ID angeben. AGB § 12 Abs. 1–3. | Keine eindeutige Angabe. Gewerbliche Elektroautobesitzer können teilnehmen, die Angebotsseite regelt jedoch nicht, ob die Prämie von 290 Euro bei Unternehmen brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. Die verlinkten Stromliefer-AGB gelten nicht für den THG-Quotenservice. | Keine eindeutige Angabe. Unternehmen und größere Fahrzeugflotten können die THG-Vermarktung anfragen, die Angebotsseite regelt jedoch nicht, ob der Prämienbetrag bei Unternehmern brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. Die Umsatzsteuerregelungen in Ziffer 3 der verlinkten AGB betreffen ausschließlich Energiepreise und nicht die THG-Prämie. | Die THG-Prämie wird über carbonify abgewickelt. Bei Unternehmensnutzern fallen die gesetzlichen Steuern laut carbonify-AGB zusätzlich zum angezeigten Kaufpreis an. Der Betrag ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen daher als Nettobetrag zu verstehen. Carbonify-AGB § 6 Abs. 2. | Im vereinbarten Prämienbetrag ist laut THG-AGB eine eventuell anfallende Umsatzsteuer bereits enthalten. Auch Unternehmen können den Vertrag abschließen; Umsatzsteuer wird jedoch nicht zusätzlich zum beworbenen Betrag ausgezahlt. THG-AGB Abschnitt 01 „Präambel“ und Abschnitt 08 „THG-Quoten Zahlung“. | Die Audi-Gutscheinkarte ist ausschließlich für Privatpersonen verfügbar. Unternehmensnutzer können nur die Bargeld-Prämie wählen. Bei ihnen erhöht sich die Vergütung laut Elektrovorteil-AGB um gegebenenfalls anfallende gesetzliche Steuern; die Abrechnung erfolgt per Rechnungsgutschrift. Der Bargeldbetrag ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen daher netto zu verstehen. Elektrovorteil-AGB § 6 Abs. 1–2 und Abs. 10. | Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern entrichtet co2.auto die Umsatzsteuer zusätzlich auf den CO2-Bonus; die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren. Unternehmer müssen USt-ID/Steuernummer angeben und mitteilen, ob sie zum Umsatzsteuerausweis berechtigt sind (Ziffern 2.2, 6.6, 6.7). Der beworbene Betrag ist für regelbesteuerte Unternehmen daher netto zu verstehen. | Bei umsatzsteuerpflichtigen Firmennutzern zahlt MyGreenCashback laut § 11 Abs. 2 die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zur Vergütung; der beworbene Betrag ist für regelbesteuerte Unternehmen daher netto zu verstehen. Die Abrechnung gegenüber Firmennutzern erfolgt im Gutschriftenverfahren (§ 11 Abs. 3), Gewerbenutzer sind als eigene Kategorie geregelt (§ 2 Abs. 3). | Bei Unternehmensnutzern fallen die gesetzlichen Steuern laut AGB zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis an. Der angezeigte Prämienbetrag ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen daher als Nettobetrag zu verstehen. AGB § 2 Abs. 1 und 3 sowie insbesondere § 6 Abs. 2. | Keine eindeutige Angabe. Unternehmen können die THG-Prämie beantragen, die AGB regeln jedoch nicht, ob der ausgewiesene Prämienbetrag bei Firmennutzern brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. Die Hinweise zur Behandlung als Betriebseinnahme betreffen nicht die Umsatzsteuer. AGB Ziffer 2.1 und Ziffer 5. | Unternehmen zugelassen; Auszahlungen erfolgen laut Anbieter als Nettoauszahlungen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht. Abrechnung per Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer. | Keine eindeutige Angabe. Gewerbenutzer und Unternehmensflotten können teilnehmen, die AGB und die Angebotsseite regeln jedoch nicht, ob der Prämienbetrag bei Unternehmen brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. AGB Präambel Abs. 3, Ziffer 2.3 und Ziffer 6.3. |
| USt.-Behandlung Gewerbe (5%) – Punkte USt-Behandlung | 100% | 100% | 40,0% | 40,0% | 100% | 100% | 100% | 80,0% | 100% | 60,0% | 100% | 100% | 100% | 40,0% | 60,0% | 60,0% | 60,0% | 100% | 40,0% | 40,0% | 100% | 60,0% | 60,0% | 100% | 40,0% | 100% | 100% | 100% | 100% | 60,0% | 100% | 60,0% |
| Gesamtnote | 89,0% | 85,5% | 85,4% | 83,4% | 83,1% | 82,2% | 82,0% | 80,9% | 80,6% | 79,9% | 78,4% | 77,7% | 77,6% | 77,3% | 76,8% | 76,6% | 76,6% | 76,4% | 75,6% | 74,8% | 74,4% | 74,0% | 71,8% | 71,8% | 71,5% | 66,9% | 63,4% | 62,5% | 59,4% | 59,2% | 55,7% | 54,8% |
THG-Anbieter im Test 2026 | Deutschland
Die THG-Prämie für Elektroautos hat sich 2026 deutlich erholt: Nach dem Preisverfall auf mittlere zweistellige Beträge zahlen die besten Anbieter inzwischen wieder bis zu 370 Euro pro Fahrzeug und Jahr – mehr als das Dreifache des Vorjahreswerts. Wir haben 32 deutsche Anbieter geprüft: Prämienhöhe, Auszahlungszeitpunkt, Sofortauszahlung, Webauftritt, Vertragsrisiken und die Umsatzsteuerbehandlung für Gewerbetreibende.
Test aktualisiert am: 19.8.2026
Dieser Test ist auch verfügbar auf dietester.at
Test aktualisiert am
18.8.2026
Erhebungsstichtag:
14.7.2026
32 Anbieter
im Test
Tester:
Harald Gutzelnig
Richtigstellung zu Elektrovorteil und Audi THG:
In einer früheren Fassung unseres THG-Anbieter-Tests 2026 haben wir die Vertragsgestaltung von Elektrovorteil beziehungsweise Audi THG unzutreffend als „zweijährige Mindestbindung“ bezeichnet. Eine vor unserem Erhebungsstichtag archivierte AGB-Fassung sah zwar vor, dass eine zwölfmonatige Laufzeit die THG-Übertragung für das Jahr des Vertragsschlusses und das darauffolgende Kalenderjahr erfassen konnte. Zugleich bestand jedoch die Möglichkeit, das Fahrzeug bis zum 15. Dezember abzumelden, sodass der folgende Übertragungszeitraum nicht begonnen wurde. Eine unabdingbare zweijährige Mindestbindung bestand daher nicht. Ebenfalls unzutreffend war unsere frühere Formulierung, die Audi-Gutscheinkarte sei zusätzlich drei Jahre vertraglich gebunden. Die Drei-Jahres-Frist betrifft die Gültigkeit beziehungsweise den Verfall der Gutscheinkarte, nicht die THG-Vertragsbindung. Die betreffenden Angaben wurden korrigiert und die Bewertung der Vertragsrisiken entsprechend neu vorgenommen. Darüber hinaus wurden nach erneuter Prüfung auch der Auszahlungszeitpunkt und die Bewertung des Webauftritts von Elektrovorteil angepasst.
Update vom 18. August 2026: Nach Veröffentlichung des Tests haben wir die Vertragsbedingungen und die Umsatzsteuerbehandlung sämtlicher Anbieter noch einmal detailliert überprüft und die Ergebnisse mit zusätzlichen Gegenprüfungen konsolidiert. Dabei wurden einzelne Bewertungen präzisiert. Das betrifft insbesondere die Vertragslaufzeiten einiger Anbieter sowie die Frage, ob bei gewerblichen Fahrzeughaltern Umsatzsteuer im ausgewiesenen Prämienbetrag enthalten ist oder zusätzlich ausgezahlt wird.
Dadurch haben sich auch einzelne Gesamtwerte und Platzierungen verändert. Die aktuelle Spitzengruppe lautet: Geld für eAuto mit 89,00 Prozent vor THGaktuell mit 85,52 Prozent, WirkaufenDeinZertifikat mit 85,35 Prozent und 2Ocean mit 83,38 Prozent. THG-Quotenportal folgt mit 83,09 Prozent. Auch die Bewertung von THGexpress wurde bei der Umsatzsteuerbehandlung präzisiert. Elektrovorteil.de erreicht nach der erneuten Prüfung 81,99 Prozent und damit die Bewertung „Sehr gut“.
Die nachfolgende Tabelle und der redaktionelle Testbericht geben den aktuell korrigierten und konsolidierten Stand wieder. Frühere Bewertungen wurden nach erneuter Prüfung der Vertragsunterlagen und der Umsatzsteuerbehandlung transparent aktualisiert; der Erhebungsstichtag für die Prämien- und Angebotsdaten bleibt der 14. Juli 2026.
Der THG-Test 2026 für Deutschland
Wer im vergangenen Jahr die Treibhausgasminderungsquote seines Elektroautos verkauft hat, wird sich beim Blick auf die diesjährigen Zahlen ärgern. 2025 waren rund 110 Euro das Maximum, was am deutschen Markt zu holen war. 2026 zahlt der Spitzenreiter 370 Euro – garantiert, ohne Erfolgsbeteiligung. Selbst das Mittelfeld liegt inzwischen vielfach bei 280 bis 300 Euro.
Der Grund für diesen Sprung ist regulatorisch: Die gesetzliche THG-Minderungsquote ist zum Jahreswechsel von 10,6 auf 12,1 Prozent angehoben worden. Die Mineralölwirtschaft muss also deutlich mehr Emissionen kompensieren, während das Angebot an zertifizierbaren Elektrofahrzeugen nicht im gleichen Tempo wächst. Wo im Vorjahr ein Überangebot die Preise stark unter Druck setzte, herrscht nun wieder deutlich mehr Nachfrage – und die Halter von Elektroautos profitieren davon.
Gleichzeitig hat sich der Markt weiter konsolidiert. Hinter den 32 getesteten Marken stehen deutlich weniger Unternehmen, als die Namensvielfalt vermuten lässt. Carbonify übernimmt beispielsweise auch die Abwicklung für mehrere weitere THG-Angebote, darunter Ergo, Smartificate, fairnergy und nextmove. Die Plattform thg-quoten.de steht hinter mehreren Energieversorger-Angeboten. Die Picsure GmbH aus Hamburg wiederum betreibt sowohl THG-Quotenportal als auch THGexpress. Solche Verflechtungen haben wir im Test gekennzeichnet, denn unterschiedliche Marken bedeuten nicht zwangsläufig vollständig unabhängige Abwicklungsmodelle.
Testsieger und Spitzengruppe
Platz 1: Geld für eAuto – 89,0 % (Testsieger, höchste Prämie)
370 Euro garantiert · 320 Euro Express · geld-fuer-eauto.de
Geld für eAuto führt den Test mit der höchsten garantierten Prämie von 370 Euro an. Auch die Expressprämie von 320 Euro ist der höchste Wert im Testfeld. Im Garantietarif erfolgt die Auszahlung laut AGB spätestens 21 Tage nach Eingang der UBA-Bescheinigung; für den Gesamtprozess nennt der Anbieter derzeit etwa 18 bis 24 Wochen.
Der Webauftritt ist umfangreich und trennt Garantie-, Express- und Risikotarif weitgehend nachvollziehbar; für den teils sehr werblichen Auftritt gibt es leichte Abzüge und 90 Punkte.
Der wichtigste Nachteil liegt in der Vertragsgestaltung: Die Standardanmeldung umfasst das laufende und das folgende Kalenderjahr. Eine Beschränkung auf das laufende Jahr ist möglich, muss jedoch aktiv gewählt beziehungsweise veranlasst werden. Dafür vergeben wir bei den Vertragsrisiken 40 Punkte. Für Gewerbetreibende ist die Regelung dagegen klar: Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie zusätzlich zur Vergütung gezahlt – 100 Punkte.
Fazit: Mit 370 Euro Fixprämie und 320 Euro Expresszahlung bietet Geld für eAuto das stärkste Gesamtangebot im Test. Wer flexibel im Folgejahr neu entscheiden möchte, sollte allerdings auf die standardmäßig zweijährige Quotenbindung achten.
Platz 2: THGaktuell – 85,52 % (Sehr gut)
330,05 Euro garantiert · Echtzeitüberweisung nach UBA-Bestätigung · thgaktuell.de
THGaktuell arbeitet mit einem transparenten Tagespreis-Modell: Der auf der Website ausgewiesene Betrag wird bei der Anmeldung fixiert und garantiert. Zum Erhebungsstichtag lag die Prämie bei 330,05 Euro; spätere Leser sollten deshalb den jeweils aktuellen Tagespreis prüfen.
Nach erfolgreicher UBA-Bestätigung erfolgt die Auszahlung per Echtzeitüberweisung. Dafür vergeben wir beim Auszahlungszeitpunkt 70 Punkte. Vertraglich gilt ausschließlich das gewählte Kalenderjahr, ohne automatische Folgejahresverlängerung – 100 Punkte.
Auch für Gewerbetreibende ist die Regelung klar: Steuerpflichtige Unternehmen erhalten die Prämie zuzüglich Umsatzsteuer; die Abrechnung erfolgt entsprechend per Gutschrift. Dafür gibt es ebenfalls 100 Punkte. Der Webauftritt ist schlank, aber transparent und aktuell – 80 Punkte.
Fazit: Hohe Fixprämie, klare Einjahresbindung, schnelle Auszahlung nach UBA-Freigabe und eine eindeutige Umsatzsteuerregelung machen THGaktuell zu einem sehr ausgewogenen Angebot, besonders für Gewerbekunden.
Platz 3: WirkaufenDeinZertifikat – 85,35 % (Sehr gut)
366 Euro beworbene Fixprämie · wirkaufendeinzertifikat.de
WirkaufenDeinZertifikat bietet mit 366 Euro eine der höchsten ausgewiesenen Fixprämien im Test. Der bewertete Tarif gilt ausschließlich für das Quotenjahr 2026; eine automatische Folgejahresverlängerung ist nicht vorgesehen. Das separate Mehrjahresangebot wird nicht in die Einjahreswertung einbezogen. Für die Vertragslaufzeit vergeben wir daher 100 Punkte.
Kritisch bleiben einzelne AGB-Regelungen zur Vergütung: Der Anbieter behält sich unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Anpassung des Auszahlungsbetrags vor; zugleich ist bei Tarifanpassungen ein Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen. Diese Punkte haben wir im Vertragskommentar transparent ausgewiesen, ohne den klar auf 2026 begrenzten Tarif als Mehrjahresbindung zu werten.
Beim Auszahlungszeitpunkt schneidet der Anbieter dagegen schwächer ab, da kein vergleichbar kurzfristiger Auszahlungstermin nach der UBA-Bestätigung zugesagt wird.
Der Webauftritt ist eigenständig, übersichtlich und stellt die drei Tarifvarianten sowie den Preis von 366 Euro klar dar – 80 Punkte. Bei der Umsatzsteuerbehandlung ist die Teilnahme für regelbesteuerte Unternehmen eingeschränkt; deshalb erreicht der Anbieter hier nur 40 Punkte.
Fazit: Sehr hohe Fixprämie und klare Einjahresbindung sorgen für Platz drei. Abzüge gibt es vor allem bei der Gewerbe-/Umsatzsteuerbehandlung und wegen einzelner weit gefasster AGB-Klauseln zur Prämienanpassung.
Schnellster Auszahler: THGexpress
275 Euro in 1 bis 3 Werktagen · thgexpress.de · Gesamt 75,59 %
THGexpress zahlt die garantierten 275 Euro bereits innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach der Anmeldung und damit noch vor der abschließenden UBA-Prüfung. Dafür erhält der Anbieter beim Auszahlungszeitpunkt als einziger im Test 100 Punkte.
Die Kehrseite: Die Zahlung erfolgt vor erfolgreicher Zertifizierung. Wird der Antrag später vom Umweltbundesamt abgelehnt, kann die bereits ausgezahlte Prämie zurückgefordert werden. Vertraglich gilt die Anmeldung nur für das Quotenjahr 2026; eine automatische Verlängerung besteht nicht – 100 Punkte.
Bei Gewerbekunden wird Umsatzsteuer auf der Gutschrift ausgewiesen. Die Prämie entspricht laut AGB jedoch dem bei der Anmeldung fest vereinbarten Betrag; eine zusätzliche Auszahlung der Umsatzsteuer über diesen Betrag hinaus ist nicht vorgesehen. Dafür vergeben wir 40 Punkte. THGexpress und THG-Quotenportal gehören beide zur Picsure GmbH.
Warum trotzdem 0 Euro in der Spalte „Sofortauszahlung“?
THGexpress bietet kein zweites, niedrigeres Sofortmodell neben einer höheren regulären Fixprämie an. Die 275 Euro sind bereits das einzige Hauptangebot. Würden wir denselben Betrag zusätzlich als Sofortprämie werten, würde er doppelt in die Gesamtnote einfließen. Deshalb zählt er ausschließlich als garantierte Fixprämie; die separate Sofort-Spalte bleibt bei 0 Euro und erhält den vorgesehenen Mindestwert von 40 Punkten. Die außergewöhnliche Geschwindigkeit wird bereits mit 100 Punkten beim Auszahlungszeitpunkt berücksichtigt.
Wer wurde aufgenommen – und wer nicht?
Ein Vergleichstest ist nur so gut wie die Regel, nach der er sein Feld absteckt. Die Grundsystematik aus dem Vorjahr haben wir 2026 beibehalten und präzisiert.
Aufnahmekriterium: In den Test kommt nur, wer öffentlich und ausreichend verbindlich angibt, welchen garantierten Mindestbetrag ein privater oder gewerblicher Fahrzeughalter erhält. Die Zusage muss auf der Website oder in den Vertragsbedingungen nachvollziehbar sein und darf nicht ausschließlich von einer späteren individuellen Anfrage abhängen. Die Mindestschwelle für 2026 liegt bei 100 Euro.
Angebote, deren Höhe ausschließlich vom späteren Vermarktungs- oder Verkaufserlös abhängt – häufig als „Flex“, „Variabel“ oder mit theoretischen Maximalbeträgen beworben –, eignen sich nicht als alleinige Grundlage für einen Preisvergleich. Bietet ein Anbieter neben einer garantierten Fixprämie zusätzlich ein variables Modell an, wird für die Vergleichswertung grundsätzlich der garantierte Betrag herangezogen.
Boni zählen nicht zur Basisprämie
Für die Wertung des garantierten Auszahlungsbetrags wird die reguläre Basisprämie berücksichtigt, die ohne zusätzliche persönliche, fahrzeugbezogene oder aktionsbezogene Voraussetzungen für jede reguläre Anmeldung der jeweiligen Fahrzeugklasse erreichbar ist. Zusätzliche Boni – etwa für Neukunden, das erste Fahrzeug, Neufahrzeuge, Empfehlungsaktionen oder andere Sondervoraussetzungen – werden nicht in die Basisprämie eingerechnet, sondern gesondert ausgewiesen.
Mehrere Anbieter bewerben dadurch höhere Gesamtbeträge als die von uns gewertete Basisprämie. Bei INSTADRIVE werten wir beispielsweise 320 statt 360 Euro, bei Elektrovorteil 300 statt 350 Euro, bei WirkaufenDeineTHG 165 statt 215 Euro, bei emobility.energy 224 statt 300 Euro und bei Quotlix 170 statt 270 Euro. Entscheidend ist jeweils der Betrag, der ohne die zusätzliche Bonusvoraussetzung erreichbar ist.
Mehrere Marken desselben Unternehmens
Tritt ein Unternehmen unter mehreren Marken mit unterschiedlichen Konditionen auf, führen wir die Angebote getrennt. Aus Kundensicht besteht eine reale Wahl zwischen unterschiedlichen Prämien, Laufzeiten oder Auszahlungsmodellen. Die gemeinsame Betreiberstruktur weisen wir jedoch transparent aus.
Wie haben wir getestet und bewertet?
Die verfügbaren Marktangebote wurden im Juni und Juli 2026 durch Internetrecherche ermittelt und zum Erhebungsstichtag 14. Juli 2026 auf den jeweiligen Anbieterseiten überprüft – einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, FAQ-Bereiche und, soweit erforderlich, dynamisch geladener Preisangaben.
Die Bewertungen zu Vertragslaufzeit, Vertragsrisiken und Umsatzsteuerbehandlung wurden anschließend bis zum 18. August 2026 noch einmal gesondert überprüft und konsolidiert. Die zugrunde gelegten Prämien- und Angebotswerte bleiben dabei auf den Erhebungsstichtag 14. Juli 2026 bezogen.
Bewertet wurde nach sechs Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung. Die gewichtete Summe ergibt die Gesamtnote.
1. Höhe des garantierten Auszahlungsbetrags – 60 Prozent.
Das mit Abstand wichtigste Kriterium. Gewertet wird prozentual gegen den höchsten garantierten Fixbetrag im Test: 370 Euro bei Geld für eAuto entsprechen 100 Punkten. Jeder andere Betrag wird dazu ins Verhältnis gesetzt. 300 Euro ergeben damit rund 81,1 Punkte, 200 Euro rund 54,1 Punkte. Gewertet wird jeweils die reguläre Basisprämie ohne zusätzliche persönliche, fahrzeugbezogene oder aktionsbezogene Bonusvoraussetzungen. Diese Normierung gegen das tatsächlich beste Marktangebot vermeidet einen künstlich festgelegten Sollwert.
2. Auszahlungszeitpunkt – 10 Prozent.
Hier verwenden wir eine gestufte Skala, weil die Unterschiede erheblich sind. Zahlungen innerhalb weniger Tage und noch vor Abschluss des UBA-Verfahrens erreichen die höchste Stufe. Danach folgen schnellere Vorabauszahlungen, kurzfristige Zahlungen nach UBA-Bestätigung, Zahlungen innerhalb einiger Wochen nach Zertifizierung sowie Modelle ohne klaren Auszahlungstermin. Entscheidend ist die vertraglich oder auf der Anbieterseite nachvollziehbar zugesagte Auszahlungsdauer im jeweils bewerteten Tarif.
3. Höhe der Sofortauszahlung – 5 Prozent.
Hier gilt ein Floor von 40 Punkten, ergänzt um eine proportionale Bewertung bis zum Höchstwert von 320 Euro. Eine separate Sofort- oder Expressoption bieten 8 der 32 getesteten Anbieter; 24 Anbieter verfügen über kein eigenständiges Sofortmodell. Zum Sonderfall THGexpress siehe die ausführliche Erläuterung oben.
4. Webauftritt – 10 Prozent.
Bewertet wurden Verständlichkeit, Transparenz, Aktualität und mobile Nutzbarkeit. Fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben führen zu deutlichen Abzügen; kleinere, aber übersichtliche THG-Seiten schneiden besser ab, große und klar strukturierte Portale erreichen die höchsten Werte. Abgewertet haben wir insbesondere Seiten, auf denen veraltete Preise, widersprüchliche Tarifangaben oder sachlich falsche Informationen neben aktuellen Angaben stehen.
5. Vertragslaufzeit und Vertragsrisiken – 10 Prozent.
Entscheidend ist nicht, wie lange ein Benutzerkonto bei einer Plattform besteht, sondern wie lange die THG-Quote des konkret bewerteten Fahrzeugs tatsächlich abgetreten wird. Mehrjahresbindungen, automatische Folgejahresverlängerungen oder nicht eindeutig auf ein Kalenderjahr begrenzte Abtretungen führen zu deutlichen Abzügen. Klare Einjahresverträge, bei denen eine neue Abtretung für das Folgejahr nur durch eine aktive Entscheidung des Nutzers zustande kommt, erreichen 100 Punkte. Weitere Vertragsrisiken – etwa Preisänderungs-, Kündigungs- oder Rückforderungsklauseln – werden im Kommentarfeld transparent ausgewiesen.
6. Umsatzsteuerbehandlung bei gewerblichen Nutzern – 5 Prozent.
Das Grundraster lautet: Umsatzsteuer wirtschaftlich im genannten Betrag enthalten = 40 Punkte; keine eindeutige Regelung = 60 Punkte; Umsatzsteuer wird zusätzlich zur ausgewiesenen Prämie gezahlt = 100 Punkte. In begründeten Zwischenfällen verwenden wir Zwischenwerte, wenn die steuerliche Abrechnung zwar ausdrücklich geregelt ist, aber nicht eindeutig hervorgeht, ob der beworbene Betrag netto zuzüglich Umsatzsteuer oder als Gesamtbetrag zu verstehen ist.
Nach unserer aktuellen Prüfung weisen 17 der 32 getesteten Anbieter eindeutig aus, dass bei steuerpflichtigen Gewerbekunden Umsatzsteuer zusätzlich zur beworbenen Prämie gezahlt wird.
Berechnung der Gesamtnote:
0,6 × Prämie + 0,1 × Auszahlungszeitpunkt + 0,05 × Sofortauszahlung + 0,1 × Webauftritt + 0,1 × Vertragslaufzeit/-risiken + 0,05 × Umsatzsteuerbehandlung.
Vorsicht, Fallstricke
Die Vertragslaufzeit ist das teuerste Kleingedruckte. Während viele Anbieter die THG-Quote nur für das laufende Kalenderjahr übernehmen, arbeiten andere mit Mehrjahresmodellen oder automatischen Verlängerungen. In einem Markt mit stark schwankenden Prämien kann das erhebliche finanzielle Folgen haben.
Besonders genau sollte man bei INSTADRIVE, Knauber, emobility.energy und MyGreenCashback hinsehen. Bei INSTADRIVE verlängert sich der deutsche THG-Service nach den aktuellen Bedingungen grundsätzlich in das nächste Verpflichtungsjahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Knauber arbeitet mit automatischer Verlängerung und Preisanpassungsmechanismen. emobility.energy bindet bei relevanten Tarifen über mehrere Quotenjahre. Bei MyGreenCashback kann der vereinbarte Abtretungszeitraum ein oder zwei Kalenderjahre umfassen. Entscheidend ist daher nicht die Laufzeit eines Benutzerkontos, sondern die Frage: Für welche Kalenderjahre trete ich die THG-Quote meines Fahrzeugs tatsächlich ab?
Beim Halterwechsel kann es problematisch werden. Wurde die THG-Quote für das betreffende Kalenderjahr bereits beantragt oder abgetreten, kann der neue Eigentümer sie für dasselbe Jahr nicht noch einmal vermarkten. Käufer eines gebrauchten Elektroautos sollten sich deshalb möglichst bestätigen lassen, ob die Quote für das laufende Kalenderjahr bereits vergeben wurde.
Rückforderungen bei Sofort- und Expressmodellen: Wer die Prämie bereits vor der endgültigen UBA-Bestätigung erhält, trägt je nach Vertragsmodell das Risiko einer späteren Ablehnung mit. In solchen Fällen kann eine bereits ausgezahlte Prämie zurückgefordert werden; bei einzelnen Anbietern können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen.
Beworbene Höchstbeträge sind nicht immer die allgemein erreichbare Basisprämie. Zusätzliche Beträge können etwa an Neukundenstatus, das erste angemeldete Fahrzeug, ein Neufahrzeug, eine Empfehlungsaktion oder andere Sondervoraussetzungen geknüpft sein. Für unsere Fixprämienwertung zählt deshalb die reguläre Basisprämie ohne solche Bonusbedingungen. Bei Audi wird außerdem ein höherer Sachwert über eine Gutscheinkarte angeboten; für den Vergleich der Geldprämien berücksichtigen wir die Barprämie.
Gewerbliche Halter sollten auf die Umsatzsteuer achten. Ob ein Anbieter beispielsweise 300 Euro als Gesamtbetrag oder 300 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer auszahlt, macht für ein regelbesteuertes Unternehmen einen erheblichen Unterschied. 17 der 32 getesteten Anbieter weisen nach unserer aktuellen Prüfung eindeutig aus, dass die Umsatzsteuer zusätzlich zur beworbenen Prämie gezahlt wird. Bei anderen ist sie wirtschaftlich im genannten Betrag enthalten oder die Behandlung bleibt unklar.
Hintergrund: Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Klimaschutzinstrument. Sie verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel in Verkehr bringen, den Ausstoß von Treibhausgasen schrittweise zu reduzieren. Rechtsgrundlage sind § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die 38. BImSchV.
Erfüllt ein quotenpflichtiges Unternehmen seine Verpflichtung nicht vollständig aus eigener Kraft, kann es anrechenbare Treibhausgasminderungen von Dritten erwerben – darunter die pauschal ermittelte Strommenge reiner Elektrofahrzeuge.
THG-Anbieter bündeln die Ansprüche vieler Fahrzeughalter, reichen sie zur Bescheinigung ein und vermarkten die gebündelten Quoten anschließend an quotenpflichtige Unternehmen. Ein Teil des Erlöses wird als THG-Prämie an den Fahrzeughalter ausgezahlt.
Für die Berechnung gilt eine gesetzlich vorgegebene pauschale Strommenge pro reinem Elektrofahrzeug. Anspruchsberechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter. Plug-in-Hybride sind nicht prämienberechtigt. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die THG-Quote nur einmal vermarktet werden.
Der zeitliche Ablauf erklärt die langen Wartezeiten vieler Anbieter: Nach der Anmeldung werden die Fahrzeugdaten zur behördlichen Prüfung eingereicht. Erst nach erfolgreicher Bescheinigung kann der Anbieter die Quote weitervermarkten beziehungsweise die Auszahlung nach seinem jeweiligen Tarifmodell abschließen.
Wer diese Wartezeit vermeiden möchte, kann bei einzelnen Anbietern eine Express- oder Sofortvariante wählen. Der Anbieter zahlt dann vorzeitig, verlangt dafür aber in aller Regel einen Abschlag gegenüber der regulären Fixprämie.
Anträge für das Quotenjahr 2026 können je nach gesetzlicher Frist und Anbieter auch noch im Folgejahr möglich sein; viele Anbieter setzen jedoch deutlich frühere interne Annahmefristen.
Alle Vergleichswerte basieren auf dem Erhebungsstand vom 14.7.2026. Die Bewertungen zu Vertragslaufzeit, Vertragsrisiken und Umsatzsteuerbehandlung wurden bis zum 18.8.2026 erneut überprüft und konsolidiert. Bei der Fixprämie wird die reguläre Basisprämie ohne zusätzliche persönliche, fahrzeugbezogene oder aktionsbezogene Bonusvoraussetzungen gewertet. Prämienhöhen können sich kurzfristig ändern – prüfen Sie den aktuellen Wert vor der Anmeldung.

